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Verhaltenskodex der MCD Medical Computers Deutschland GmbH für Lieferanten und Subunternehmer

1. Präambel

MCD Medical Computers Deutschland GmbH (nachfolgend “MCD”) handelt stets im Einklang mit allen ethischen, sozialen und ökologischen Standards sowie in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, die für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens gelten.

Die Grundprinzipien unseres Denkens und Handelns sind im MCD Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer niedergelegt. Die Einhaltung der darin festgelegten Standards ist für MCD sowie für Lieferanten und Subunternehmer von MCD verpflichtend und bildet die Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen MCD und Lieferanten sowie Subunternehmern.

Mitarbeiter, die Kenntnis von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex oder gegen geltendes Recht haben, sind angehalten, dieses zu melden, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.

2. Compliance und Integrität

MCD erwartet, dass die Lieferanten und Subunternehmer alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf Korruption, Bestechung oder andere verbotene Geschäftspraktiken einhalten sowie illegitime Handlungen oder Verhaltensweisen weder anwenden noch diese dulden.

2.1 Unternehmensintegrität und Korruptionsbekämpfung

Der offene und ehrliche Umgang aller Beteiligten untereinander bildet die Grundlage für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen. MCD lehnt jegliche Form von Korruption, Bestechung, Vorteilsnahme jedweder Form, Erpressung oder Veruntreuung ab und beteiligt sich nicht an solchen Handlungen, weist diese nicht an und duldet sie nicht. MCD wird solche Angebote in jedem Fall zurückweisen und bei Kenntnis von Verstößen gegen geltendes Recht diese den zuständigen Behörden melden. Die strikte Einhaltung nationaler und internationaler Antikorruptionsvorschriften und -abkommen ist für MCD und für deren Mitarbeiter sowie für Lieferanten und Subunternehmer bindend.

2.2 Einladungen und Geschenke

Lieferanten und Subunternehmer dürfen keine Einladungen oder Geschenke annehmen oder anbieten, um einen Vorteil in der geschäftlichen Tätigkeit zu erzielen. Bewirtungsangebote oder kleine Geschenke an Mitarbeiter von MCD oder andere sind nur zulässig, wenn diese von geringem finanziellen Wert sind, ortsüblichen Geschäftsgebräuchen entsprechen, unaufgefordert erfolgen und keine Gegenleistung erwarten.

2.3 Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zu ordnungsgemäßen Zwecken im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen MCD und den Lieferanten oder Subunternehmern genutzt werden. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch MCD dürfen solche Informationen nicht weitergegeben, veröffentlicht, genutzt, reproduziert oder offengelegt werden.

MCD sowie deren Lieferanten und Subunternehmer verpflichten sich, personenbezogene Daten nur in strikter Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Fassung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder in Übereinstimmung mit anderen, den Schutz personenbezogener Daten betreffenden nationaler oder internationaler Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften zu erfassen, zu speichern oder zu verarbeiten.   

3. Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften

Lieferanten und Subunternehmer verpflichten sich, alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und branchenüblichen Mindeststandards einzuhalten. Die gilt besonders für nationale und internationale Handels- und Zollgesetze sowie internationale Abkommen.

4. Sozial- und Arbeitsbedingungen

4.1 Gleichbehandlung und Verbot von Diskriminierung

Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter in Bezug auf Einstellungsbedingungen, Vergütung,  Maßnahmen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, Beförderungen sowie bei Kündigungen ist die Basis für den respektvollen Umgang miteinander.

MCD hält sich strikt an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und unterstützt oder duldet keinerlei Benachteiligungen von Mitarbeitern wegen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität.

Gleiches erwartet MCD ohne Einschränkung von den Lieferanten und Subunternehmern gegenüber deren Mitarbeiter sowie gegenüber MCD und den Mitarbeitern von MCD.

4.2 Respekt im Umgang miteinander

MCD tritt gegenüber anderen Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens respektvoll, fair, gerecht und nicht diskriminierend auf. Gleiches erwartet MCD ohne Einschränkung von den Lieferanten und Subunternehmern. Insbesondere duldet MCD keine Form von Einschüchterung, Erpressung, Belästigung oder Missbrauch.

4.3 Vergütungen

Löhne und Gehälter sind entsprechend geltender Gesetze oder Tarifverträge festzulegen und termingerecht und in voller Höhe auszuzahlen.

4.4 Arbeitszeiten und Überstunden

Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter müssen die Arbeitszeiten den nationalen Gesetzen sowie branchenüblichen oder tarifvertraglich festgelegten Standards entsprechen. Überstunden dürfen nur auf freiwilliger Basis geleistet werden und müssen angemessen vergütet werden.

4.6 Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichten sich Lieferanten und Subunternehmer zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften aus dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften oder entsprechender lokaler Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsstättenverordnung.

4.7 Unfreiwillige Arbeit

MCD akzeptiert nicht, wenn Lieferanten und Subunternehmer unfreiwillig erbrachte  Arbeitsleistung oder Zwangsarbeit in Anspruch nehmen oder davon profitieren. Persönliche Dokumente, Arbeitsunterlagen oder Vergütungen dürfen nicht einbehalten werden, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer seine Stelle kündigt.

4.8 Kinderarbeit

Die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Kinderarbeit national und international sind ohne Einschränkungen einzuhalten. Das Mindestalter und die Grundlagen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist in den IAO-Konventionen C138 und C182 festgeschrieben.

Bei Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutz-gesetzes und/oder lokale Vorschriften einzuhalten.

5. Umweltschutz

Der Schutz unserer Umwelt, und damit unserer Lebensgrundlage, hat bei MCD höchste Priorität. MCD erfüllt gesetzliche Vorgaben sowie Standards zur Abfallvermeidung und bemüht sich, die Produkte durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien weitestgehend wiederverwertbar zu gestalten. MCD erwartet von unseren Lieferanten und Subunternehmern den vorrangigen Einsatz von umweltfreundlichen Verfahren, zum Beispiel bei Verpackungen.

6. Geltungsbereich und Folgen

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten und Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter. Er ist Teil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH und deshalb bindend.

Bei Verstößen behält sich MCD die Einleitung geeigneter Maßnahmen vor, insbesondere die Benachrichtigung örtlicher Behörden über rechtswidrige Handlungen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen.

MCD behält sich vor, den Verhaltenskodex zu ändern oder zu erweitern.

Mönchengladbach, 14. August 2018

 

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