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Verhaltenskodex der MCD Medical Computers Deutschland GmbH für Lieferanten und Subunternehmer

1. Präambel

MCD Medical Computers Deutschland GmbH (nachfolgend “MCD”) handelt stets im Einklang mit allen ethischen, sozialen und ökologischen Standards sowie in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, die für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens gelten.

Die Grundprinzipien unseres Denkens und Handelns sind im MCD Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer niedergelegt. Die Einhaltung der darin festgelegten Standards ist für MCD sowie für Lieferanten und Subunternehmer von MCD verpflichtend und bildet die Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen MCD und Lieferanten sowie Subunternehmern.

Mitarbeiter, die Kenntnis von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex oder gegen geltendes Recht haben, sind angehalten, dieses zu melden, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.

2. Compliance und Integrität

MCD erwartet, dass die Lieferanten und Subunternehmer alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf Korruption, Bestechung oder andere verbotene Geschäftspraktiken einhalten sowie illegitime Handlungen oder Verhaltensweisen weder anwenden noch diese dulden.

2.1 Unternehmensintegrität und Korruptionsbekämpfung

Der offene und ehrliche Umgang aller Beteiligten untereinander bildet die Grundlage für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen. MCD lehnt jegliche Form von Korruption, Bestechung, Vorteilsnahme jedweder Form, Erpressung oder Veruntreuung ab und beteiligt sich nicht an solchen Handlungen, weist diese nicht an und duldet sie nicht. MCD wird solche Angebote in jedem Fall zurückweisen und bei Kenntnis von Verstößen gegen geltendes Recht diese den zuständigen Behörden melden. Die strikte Einhaltung nationaler und internationaler Antikorruptionsvorschriften und -abkommen ist für MCD und für deren Mitarbeiter sowie für Lieferanten und Subunternehmer bindend.

2.2 Einladungen und Geschenke

Lieferanten und Subunternehmer dürfen keine Einladungen oder Geschenke annehmen oder anbieten, um einen Vorteil in der geschäftlichen Tätigkeit zu erzielen. Bewirtungsangebote oder kleine Geschenke an Mitarbeiter von MCD oder andere sind nur zulässig, wenn diese von geringem finanziellen Wert sind, ortsüblichen Geschäftsgebräuchen entsprechen, unaufgefordert erfolgen und keine Gegenleistung erwarten.

2.3 Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zu ordnungsgemäßen Zwecken im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen MCD und den Lieferanten oder Subunternehmern genutzt werden. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch MCD dürfen solche Informationen nicht weitergegeben, veröffentlicht, genutzt, reproduziert oder offengelegt werden.

MCD sowie deren Lieferanten und Subunternehmer verpflichten sich, personenbezogene Daten nur in strikter Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Fassung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder in Übereinstimmung mit anderen, den Schutz personenbezogener Daten betreffenden nationaler oder internationaler Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften zu erfassen, zu speichern oder zu verarbeiten.   

3. Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften

Lieferanten und Subunternehmer verpflichten sich, alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und branchenüblichen Mindeststandards einzuhalten. Die gilt besonders für nationale und internationale Handels- und Zollgesetze sowie internationale Abkommen.

4. Sozial- und Arbeitsbedingungen

4.1 Gleichbehandlung und Verbot von Diskriminierung

Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter in Bezug auf Einstellungsbedingungen, Vergütung,  Maßnahmen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, Beförderungen sowie bei Kündigungen ist die Basis für den respektvollen Umgang miteinander.

MCD hält sich strikt an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und unterstützt oder duldet keinerlei Benachteiligungen von Mitarbeitern wegen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität.

Gleiches erwartet MCD ohne Einschränkung von den Lieferanten und Subunternehmern gegenüber deren Mitarbeiter sowie gegenüber MCD und den Mitarbeitern von MCD.

4.2 Respekt im Umgang miteinander

MCD tritt gegenüber anderen Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens respektvoll, fair, gerecht und nicht diskriminierend auf. Gleiches erwartet MCD ohne Einschränkung von den Lieferanten und Subunternehmern. Insbesondere duldet MCD keine Form von Einschüchterung, Erpressung, Belästigung oder Missbrauch.

4.3 Vergütungen

Löhne und Gehälter sind entsprechend geltender Gesetze oder Tarifverträge festzulegen und termingerecht und in voller Höhe auszuzahlen.

4.4 Arbeitszeiten und Überstunden

Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter müssen die Arbeitszeiten den nationalen Gesetzen sowie branchenüblichen oder tarifvertraglich festgelegten Standards entsprechen. Überstunden dürfen nur auf freiwilliger Basis geleistet werden und müssen angemessen vergütet werden.

4.6 Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichten sich Lieferanten und Subunternehmer zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften aus dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften oder entsprechender lokaler Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsstättenverordnung.

4.7 Unfreiwillige Arbeit

MCD akzeptiert nicht, wenn Lieferanten und Subunternehmer unfreiwillig erbrachte  Arbeitsleistung oder Zwangsarbeit in Anspruch nehmen oder davon profitieren. Persönliche Dokumente, Arbeitsunterlagen oder Vergütungen dürfen nicht einbehalten werden, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer seine Stelle kündigt.

4.8 Kinderarbeit

Die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Kinderarbeit national und international sind ohne Einschränkungen einzuhalten. Das Mindestalter und die Grundlagen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist in den IAO-Konventionen C138 und C182 festgeschrieben.

Bei Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutz-gesetzes und/oder lokale Vorschriften einzuhalten.

5. Umweltschutz

Der Schutz unserer Umwelt, und damit unserer Lebensgrundlage, hat bei MCD höchste Priorität. MCD erfüllt gesetzliche Vorgaben sowie Standards zur Abfallvermeidung und bemüht sich, die Produkte durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien weitestgehend wiederverwertbar zu gestalten. MCD erwartet von unseren Lieferanten und Subunternehmern den vorrangigen Einsatz von umweltfreundlichen Verfahren, zum Beispiel bei Verpackungen.

6. Geltungsbereich und Folgen

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten und Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter. Er ist Teil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH und deshalb bindend.

Bei Verstößen behält sich MCD die Einleitung geeigneter Maßnahmen vor, insbesondere die Benachrichtigung örtlicher Behörden über rechtswidrige Handlungen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen.

MCD behält sich vor, den Verhaltenskodex zu ändern oder zu erweitern.

Mönchengladbach, 14. August 2018

Datenschutzrichtlinien der MCD Medical Computers Deutschland GmbH
Der Schutz von personenbezogenen Daten und somit Ihrer Privatsphäre ist für die MCD Medical Computers Deutschland GmbH (MCD) von größter Relevanz. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle darüber informieren, wie wir Ihre Daten nutzen und schützen. Für MCD ist es selbstverständlich, dass dabei alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden, um Ihnen einen größtmöglichen Schutz Ihrer Privatsphäre zu gewährleisten. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen sorgfältig durch.

 

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese bei einer Registrierung für unsere Online-Services, Newsletter oder sonstigen Dienstleistungen mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Anfragen, für den Zugang zu den Online-Services oder die Durchführung der sonstigen Dienstleistung. Bei einer Registrierung über unsere Webseite erhalten Sie eine Bestätigung der Anmeldung.

Wir nutzen Ihre Daten ferner dazu, um Sie gegebenenfalls über Produkte und Dienstleistungen von uns zu informieren, die Sie interessieren könnten. Sie können der Verwendung für diesen Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Kosten für die Übermittlung Ihrer Erklärung nach den Basistarifen entstehen.

Über eine kurze E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können Sie Ihre Daten aktualisieren, korrigieren oder löschen lassen.

 

SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

 

Verwendung von Cookies
Wie viele andere Webseiten verwenden wir auch so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien, die von einem Websiteserver auf Ihre Festplatte übertragen werden. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem und Ihre Verbindung zum Internet. Wir verwenden für die Nutzung unserer Webseite sogenannte „Sitzungscookies“, die nur für den jeweiligen Besuch gültig sind.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern und die korrekte Anzeige unserer Webseiten ermöglichen.

In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt.

Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten. Internet-Browser sind regelmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Im Allgemeinen können Sie die Verwendung von Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitte verwenden Sie die Hilfefunktionen Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie diese Einstellungen ändern können. Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.

 

Registrierung auf unserer Webseite
Bei der Registrierung für die Nutzung unserer personalisierten Leistungen werden einige personenbezogene Daten erhoben, wie Name, Anschrift, Kontakt- und Kommunikationsdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sind Sie bei uns registriert, können Sie auf Inhalte und Leistungen zugreifen, die wir nur registrierten Nutzern anbieten.

Selbstverständlich erteilen wir Ihnen darüber hinaus jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Gerne berichtigen bzw. löschen wir diese auch auf Ihren Wunsch, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zur Kontaktaufnahme in diesem Zusammenhang nutzen Sie bitte die am Ende dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten.

 

Kontaktformular
Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

 

Newsletter und Mailing-Listen
Falls Sie es wünschen, senden wir Ihnen Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen zu (Newsletter-Service). Hierbei werden personenbezogene Daten erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig bei der Registrierung für Newsletter mitteilen oder per Mail eine Anfrage zum Newsletter-Service an uns richten.

Wir nutzen auch die von Ihnen im Rahmen personalisierter Dienste oder sonst erhobenen Daten dazu, um Sie gegebenenfalls über Produkte und Dienstleistungen von uns zu informieren, die Sie interessieren könnten. Wenn Sie an unserem Newsletter nicht mehr interessiert sind, so steht Ihnen in jeder Ausgabe ein Link zur Verfügung, über den Sie sich abmelden können. Hierfür entstehen Ihnen keine anderen Kosten als diejenigen für die Übermittlung Ihrer Abmeldeerklärung nach den Basistarifen.

 

Verwendung von Google ReCAPTCHA
Zum Schutz vor Spam verwendet die MCD den Dienst reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc. (Google). Die Abfrage dient der Unterscheidung, ob die Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung erfolgt. Die Abfrage schließt den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google ein. Zu diesem Zweck wird Ihre Eingabe an Google übermittelt und dort weiter verwendet. Durch die Nutzung von reCAPTCHA erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen geleistete Erkennung in die Digitalisierung alter Werke einfließt.

Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung dieses Dienstes auszuwerten. Die im Rahmen von reCAPTCHA von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Für diese Daten gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google finden Sie unter: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/.

 

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.

Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

 

Verwendung von Google Maps
Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

 

Auskunftsrecht und Widerruf
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können diese jederzeit wieder gelöscht werden. Der Datensammlung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

 

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

Ansprechpartner für Datenschutz
Bei Fragen oder Anregungen zu unseren Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

MCD  Medical Computers Deutschland GmbH
Herr Dennis Hollex
Konrad-Zuse-Ring 17 A/B
41179 Mönchengladbach

Tel.: +49 / 21 61 / 30 47 0 – 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten und zukünftigen Aufträge. Abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers, die MCD Medical Computers Deutschland GmbH – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet - nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen; spätestens durch die Lieferung der bestellten Waren bzw. Erbringung der gewünschten Leistungen erkennt der Auftragnehmer diese vorliegenden Einkaufsbedingungen an.

Für den Auftraggeber sind nur schriftlich erteilte Aufträge rechtsverbindlich. Nachträgliche Abänderungen, ebenso wie Mengenüberschreitungen oder –unterschreitungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit des schriftlichen Anerkenntnisses. Aufträge sind innerhalb einer Frist von maximal 3 Werktagen an den Auftraggeber zu bestätigen. Bevorzugt erfolgt der Versand der Bestätigung per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Enthält ein Auftrag keine Preisangabe, so gilt der in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers angegebene Preis erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Auftraggebers als vereinbart.

1. Vertragsänderungen

Änderungen der Lieferung oder Leistung sind in qualitativer und quantitativer Hinsicht nach Vertragsschluss auf Verlangen des Auftraggebers zulässig, es sei denn, dass dies für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Hieraus resultierende Änderungen bei der Preisgestaltung sowie den Ausführungsfristen bzw. Lieferterminen sind zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einvernehmlich zu regeln.

2. Preise und Versand

Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Nachforderungen sind nicht zulässig.

Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind mit den Vertragspreisen alle Kosten abgegolten, die bis zur Annahme der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung anfallen (z.B. für Verpackung, Transport, Zollgebühren). Der Auftraggeber ist Verbotskunde und verzichtet somit ausdrücklich auf einen Versicherungsschutz des Gutes während des Transports. Aufgrund dessen werden keine Kosten für Versicherung von Lieferungen akzeptiert.

Jeder Lieferung sind Lieferscheine beizufügen. Die Lieferung muss darin genau nach Art und Menge bezeichnet sein und eine Referenz auf die Bestell-Nummer des Auftraggebers enthalten.

Der Versand erfolgt bis zur Abnahme an der Empfangsstelle auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Sollte eine Lieferung/Leistung nicht abgenommen werden, weil Sie nicht vertragsmäßig ist, erfolgt die unmittelbare Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers.

3. Verpackung

Die Waren sind so zu verpacken, dass sichergestellt ist, dass Produkteigenschaften über den gesamten Transportweg aufrechterhalten werden und Transportschäden vermieden werden.

Darüber hinaus soll die Verpackung möglichst umweltfreundlich – auch im Hinblick auf das Volumen - und leicht entfernbar sein. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind dabei zu beachten.

4. Lieferfristen und Termine

Die vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen/-termine sind verbindlich.

Maßgebend für die rechtzeitige Lieferung bzw. Ausführung der Leistung ist die Warenannahme bzw. die Erklärung der Bereitstellung zur Abnahme der Leistung.

Sollte der Liefer- bzw. Leistungstermin nicht eingehalten werden können, ist der Auftraggeber sofort schriftlich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen.

Durch die Annahme bzw. Abnahme der verspäteten Lieferung/Leistung verzichtet der Auftraggeber nicht auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin darf die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin beim Auftraggeber auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers gelagert werden.

Teillieferungen werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden sind.

5. Rechnungen

Die Rechnung des Auftragnehmers muss eine Umsatzsteuer-Identnummer ausweisen. Sollte der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer-Identnummer haben, so ist dessen Steuernummer auf der Rechnung aufzuführen oder ggf. eine vom Finanzamt speziell zu Zwecken der Umsatzbesteuerung erteilte separate Steuernummer. Des Weiteren müssen auf der Rechnung das Liefer- oder Leistungsdatum sowie die Lieferschein- und Bestellnummer des Auftraggebers vermerkt sein.

Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen nach der erfolgten Lieferung/Leistung zu übersenden. Bevorzugt erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Vervollständigung bzw. Richtigstellung als eingegangen.

Die Regulierung der Rechnung des Auftragnehmers stellt kein Anerkenntnis des Warenempfängers oder durch den Auftraggeber dar, dass die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung frei von Mängeln ist, dass die Ware die vertragsmäßige Beschaffenheit oder die zugesicherten Eigenschaften aufweist und dass die Lieferung oder Leistung vollständig ist.

6. Zahlungen

Zahlungen erfolgen auf dem Bankweg 30 Tage nach Lieferung/Leistung und dem Eingang der Rechnung.
Sofern der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung und Eingang der Rechnung zahlt, ist er berechtigt, 2% Skonto abzuziehen. Ansonsten leistet der Auftraggeber innerhalb 30 Tage netto.

Falls zur Erfüllung der Lieferung/Leistung Bescheinigungen z.B. über Materialprüfung oder die sonstige Vorlage von Dokumenten vereinbart ist, beginnt die Zahlungsfrist für Rechnungen nicht vor Eingang dieser Bescheinigungen.

7. Ausführung der Leistung, Gewährleistung und Verjährung

Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle Lieferungen/Leistungen für den betreffenden Vertrags- oder Betriebszweck und für die auftretenden Beanspruchungen aus geeignetem und dauerhaftem Material, unfallsicher im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften und der VDE- Bestimmungen am Empfangsort ausgeführt sind sowie dem neuesten Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften und Richtlinien von Fachverbänden am Empfangsort entsprechen.

Außerdem hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten möglichst umweltfreundliche Produkte zu liefern und bei der Erbringung von Dienstleistungen möglichst umweltfreundliche Verfahren anzuwenden.

Soweit nichts Anderes vereinbart worden ist, gilt 36 Monate Garantie auf alle Produkte.

8. Schutzrechte

Der Auftragnehmer sichert zu, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber frei von Ansprüchen Dritter aus Schutzverletzungen und trägt alle Kosten, die aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen entstehen, soweit die Schutzrechtsverletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers beruht.

9. Erfüllungsort

Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort Hüllhorst.

10. Illegal Beschäftigte, Insolvenz

Der Auftragnehmer und ggf. seine Subunternehmer dürfen nur Arbeitnehmer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (soweit erforderlich) für die Ausführung der Leistung einsetzen. Der Auftraggeber darf bei Verstoß jederzeit das Vertragsverhältnis lösen. Das Gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-, Konkurs-, oder Gesamtvollstreckungsverfahren gestellt worden ist.

11. Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer

Der Verhaltenskodex der MCD Medical Computers Deutschland GmbH für Lieferanten und Subunternehmer ist Bestandteil dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und für Lieferanten und Subunternehmer bindend.

Sie finden den Verhaltenskodex unter www.mcd.de.com/Verhaltenskodex. Gern schicken wir Ihnen auf Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Ausfertigung zu.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Mönchengladbach.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Falls eine der Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

Der Sitz der MCD Medical Computers Deutschland GmbH ist D-41179 Mönchengladbach

Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt die MCD Medical Computers Deutschland GmbH keine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.

Ebenso übernimmt die MCD keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte auf verlinkten Seiten ist der Betreiber verantwortlich.

MCD Medical Computers Deutschland GmbH

Konrad-Zuse-Ring 17

D-41179 Mönchengladbach

Geschäftsführer: Thomas Hollex

Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11449

USt.-ID.-Nr.: DE 814577563

Telefon +49 (0) 21 61 / 30 470 - 0

Fax +49 (0) 21 61 / 30 470 - 98

www.mcd.de.com

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen

1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MCD Medical Computers Deutschland GmbH nicht an, es sei denn, MCD Medical Computers Deutschland GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH gelten auch dann, wenn MCD Medical Computers Deutschland GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der MCD Medical Computers Deutschland GmbH.


LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

1.3 Die Angebote der MCD Medical Computers Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der MCD Medical Computers Deutschland GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

1.4 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen MCD Medical Computers Deutschland GmbH hergeleitet werden können.

1.5 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der MCD Medical Computers Deutschland GmbH ausdrücklich vorbehalten.

1.6 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von MCD Medical Computers Deutschland GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

1.7 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei MCD Medical Computers Deutschland GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte MCD Medical Computers Deutschland GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5% des Lieferwertes, begrenzt. MCD Medical Computers Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von MCD Medical Computers Deutschland GmbH zu vertreten ist.


PRÜFUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

1.8 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt und Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung und/oder Lieferschein zu überprüfen. Erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen sowie Transport und Verpackungsschäden sind vom Kunden sofort beim Eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief bzw. dem Lieferschein zu vermerken. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

1.9 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

1.10 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von MCD Medical Computers Deutschland GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der MCD Medical Computers Deutschland GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.


PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.11 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenen Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Mönchengladbach. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Fachhandelspreisliste berechnet.

1.12 MCD Medical Computers Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei MCD Medical Computers Deutschland GmbH eintreten. Diese wird MCD Medical Computers Deutschland GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

1.13 Sofern nicht anderes vereinbart wird, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht MCD Medical Computers Deutschland GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Alle Bestimmungen, die durch die EURO-Einführung eine Bezugnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank beinhalten, finden Anwendung auf den dann gültigen Referenzzinssatz / Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

1.14 MCD Medical Computers Deutschland GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist MCD Medical Computers Deutschland GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

1.15 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

1.16 Soweit von den Obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann MCD Medical Computers Deutschland GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die MCD Medical Computers Deutschland GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

1.17 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von MCD Medical Computers Deutschland GmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich MCD Medical Computers Deutschland GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist MCD Medical Computers Deutschland GmbH berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistung anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.


EIGENTUMSVORBEHALT

1.18 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von MCD Medical Computers Deutschland GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

1.19 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der MCD Medical Computers Deutschland GmbH hinzuweisen und MCD Medical Computers Deutschland GmbH unverzüglich zu unterrichten.

1.20 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit MCD Medical Computers Deutschland GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt MCD Medical Computers Deutschland GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für MCD Medical Computers Deutschland GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne MCD Medical Computers Deutschland GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von MCD Medical Computers Deutschland GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

1.21 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf MCD Medical Computers Deutschland GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

1.22 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch MCD Medical Computers Deutschland GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

1.23 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an MCD Medical Computers Deutschland GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. MCD Medical Computers Deutschland GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzuges oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von MCD Medical Computers Deutschland GmbH wird der Kunde die abgetretene Forderung benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. MCD Medical Computers Deutschland GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

1.24 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MCD Medical Computers Deutschland GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der MCD Medical Computers Deutschland GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 25% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, daß ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50%. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von MCD Medical Computers Deutschland GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlages von 25% auszugehen.

1.25 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von MCD Medical Computers Deutschland GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit MCD Medical Computers Deutschland GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.


GEWÄHRLEISTUNG

1.26 MCD Medical Computers Deutschland GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

1.27 MCD Medical Computers Deutschland GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von MCD Medical Computers Deutschland GmbH schriftlich bestätigt wurden. MCD Medical Computers Deutschland GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen, bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

1.28 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder –Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

1.29 Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den bemängelten Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch Kunden oder Dritte, die nicht durch MCD Medical Computers Deutschland GmbH autorisiert sind, ausgeführt werden.

1.30 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Einsatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt MCD Medical Computers Deutschland GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller im vollen Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

1.31 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von MCD Medical Computers Deutschland GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MCD Medical Computers Deutschland GmbH über. Falls MCD Medical Computers Deutschland GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

1.32 Im Falle der Nachbesserung übernimmt MCD Medical Computers Deutschland GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

1.33 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MCD Medical Computers Deutschland GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MCD Medical Computers Deutschland GmbH berechnet.

1.34 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

1.35 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen MCD Medical Computers Deutschland GmbH Fachhandelspreisliste zu beachten. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen.


GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER

1.36 MCD Medical Computers Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat MCD Medical Computers Deutschland GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

1.37 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen und Anweisungen des Kunden gefertigt werden, hat der Kunde MCD Medical Computers Deutschland GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.


HAFTUNG UND WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG

1.38 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. MCD Medical Computers Deutschland GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet MCD Medical Computers Deutschland GmbH nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluß gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

1.39 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

1.40 Sofern die MCD Medical Computers Deutschland GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von MCD Medical Computers Deutschland GmbH auf die Ersatzleistung seiner Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

1.41 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von MCD Medical Computers Deutschland GmbH zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von MCD Medical Computers Deutschland GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

1.42 Schadenersatzansprüche sind MCD Medical Computers Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ohne daß hieraus Rechte gegen MCD Medical Computers Deutschland GmbH hergeleitet werden können.


EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN

1.43 Von MCD Medical Computers Deutschland GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in Systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaft-Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt (BAFA), Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

1.44 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis der MCD Medical Computers Deutschland GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber MCD Medical Computers Deutschland GmbH.


EG-EINFUHRUMSATZSTEUER

1.45 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikations-nummer an MCD Medical Computers Deutschland GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an MCD Medical Computers Deutschland GmbH zu erteilen.

1.46 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei MCD Medical Computers Deutschland GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zu Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

1.47 Jegliche Haftung von MCD Medical Computers Deutschland GmbH aus den Folgen der Angaben von Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von MCD Medical Computers Deutschland GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.48 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

1.49 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. MCD Medical Computers Deutschland GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

1.50 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) ist ausgeschlossen.

1.51 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der MCD Medical Computers Deutschland GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß MCD Medical Computers Deutschland GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von MCD Medical Computers Deutschland GmbH auch innerhalb der Unternehmensgruppe verwendet.

1.52 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

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